§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (im folgenden auch „Ware“) ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Sie gelten auch als Rahmenvereinbarungen für künftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir den Käufer jeweils wieder auf sie hinweisen müssen.
  3. Die Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, bspw. auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung des Käufers zustande. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) und sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form, überlassen haben, an denen wir Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  2. Branchenübliche Abweichungen unserer Annahme (z.B. durch Auftragsbestätigung) von der Bestellung des Käufers bleiben vorbehalten und berühren nicht den Vertragsschluss.
  3. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
  4. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§ 3 Lieferbedingungen

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
  2. Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und eine nach den Umständen angemessene neue Lieferfrist bestimmen. Ist die Leistung auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rechte, z.B. Ausschluss der Leistungspflicht, und die Rechte des Käufers aus diesen AGB bleiben unberührt.
  3. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags beim Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt.
  4. Wir behalten uns vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Käufer nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Käufer nicht in Rechnung gestellt.
  5. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache.
  2. Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für beide Vertragsteile Velen / Ramsdorf.
  4. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Velen / Ramsdorf. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand Mai 2018

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